Zurück

Infos zur Unterrichts­or­ga­ni­sation ab 16.12.2020

  18.12.2020

Unterrichts­or­ga­ni­sation

16.12.2020 bis 18.12.2020             häusliches Lernen für alle Schüle­rinnen und Schüler

Der Präsenz­un­terricht wird für diese Zeit ausgesetzt mit der Ausnahme, dass die für den Schulab­schluss unaufschiebbaren Klassen­ar­beiten und Klausuren unter Einhaltung der Hygiene­be­stim­mungen stattfinden dürfen. Die Schulpflicht besteht weiterhin.

Die Schüle­rinnen und Schüler kommen ihrer Schulpflicht im häuslichen Lernen nach.

Ergänzend Notbetreuung für die Klassen­stufen 1 bis 6

Durch die Erziehungs­be­rech­tigten ist der Bedarf umgehend glaubhaft zu versichern (d.h. es ist keine anderweitige Betreuung möglich). Weitere Nachweise sind nicht erforderlich. Der gewünschte Notbetreu­ungs­umfang ist anzugeben (von wann bis wann sowie zeitlicher Umfang).

Die Schulen informieren den Schulträger zum bestehenden Bedarf an Notbetreuung, um die Schüler­be­för­derung abzusichern.

Die Notbetreuung ist abhängig von der personellen Situation vor Ort. Sie findet in der Regel in den üblichen Betreu­ungs­zeiten statt. Ist dies nicht möglich, soll die Notbetreuung mindestens 6 h Stunden umfassen, 8 h Stunden sind anzustreben.

04.01.2021 bis 10.01.2021             häusliches Lernen für alle Schüle­rinnen und Schüler

Der Präsenz­un­terricht wird für diese Zeit ausgesetzt mit der Ausnahme, dass die für den Schulab­schluss unaufschiebbaren Klassen­ar­beiten und Klausuren unter Einhaltung der Hygiene­be­stim­mungen stattfinden dürfen. Die Schulpflicht besteht weiterhin.

Die Schüle­rinnen und Schüler kommen ihrer Schulpflicht im Häuslichen Lernen nach.

Ergänzend Notbetreuung für die Klassen­stufen 1 bis 6 sowie Förder­schulen

Durch die Erziehungs­be­rech­tigten ist der Bedarf umgehend, jedoch bis spätestens 17.12.2020 glaubhaft zu versichern (d.h. es ist keine anderweitige Betreuung möglich).

Weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

Der gewünschte Notbetreu­ungs­umfang ist anzugeben (von wann bis wann sowie zeitlicher Umfang).

Die Schulen informieren den Schulträger zum bestehenden Bedarf an Notbetreuung, um die Schüler­be­för­derung abzusichern.

Die Notbetreuung ist abhängig von der personellen Situation vor Ort. Sie findet in der Regel in den üblichen Betreu­ungs­zeiten statt. Ist dies nicht möglich, soll die Notbetreuung mindestens 6 h Stunden umfassen, 8 h Stunden sind anzustreben.

Allgemeine Regelungen

Im Zeitraum bis zum 10.01.2021 sind durch die Erziehungs­be­rech­tigten Infektionen von Schüle­rinnen und Schülern unverzüglich der Schule telefonisch über das Sekretariat mitzuteilen!! Gleiches gilt für pädago­gisches Personal.

Das pädago­gische Personal ist im Dienst.

Die Schulen müssen auch an den Tagen besetzt sein, an denen keine Schüle­rinnen und Schüler für die Notbetreuung angemeldet sind. Für kurzfristigen/nicht vorher­sehbaren Bedarf muss auch an diesen Tagen eine (ungeplante) Notbetreuung eingerichtet werden können.

Schüle­rinnen und Schülern mit besonderem Unterstüt­zungs­bedarf ist Notbetreuung zu gewähren. Die Erziehungs­be­rech­tigten sind hierauf explizit hinzuweisen.

Die personelle Absicherung der Notbetreuung ist entsprechend der Anmeldungen parallel zum häuslichen Lernen und unter Berück­sich­tigung der personellen Lage an der Schule mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt abzustimmen.

Sofern die Dritte Thüringer Sonder­ein­däm­mungs­maß­nah­men­ver­ordnung nicht verlängert wird oder sich die Regelungen für den Schulbereich in dieser Verordnung nicht ändern, gilt ab dem 11. Januar die Allgemein­ver­fügung des TMBJS vom 30. November 2020 für den Schulbereich (https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-11-30_Allgemein­ver­fuegung_Schule.pdf).

Zurück