Mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe beginnt für unsere Schülerinnen und Schüler ein neuer Abschnitt schulischer Bildung – geprägt von individueller Schwerpunktsetzung, wachsender Eigenverantwortung und der gezielten Vorbereitung auf das Abitur.
An unserer Schule starten jährlich drei gymnasiale Klassen des Jahrgangs 10 in die Einführungsphase der Oberstufe. Darüber hinaus begrüßen wir auch Jugendliche, die bereits einen erfolgreichen Realschulabschluss erworben haben: Sie werden bei uns in der Sonderklasse 11s gezielt auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vorbereitet und können im Anschluss ebenfalls in die Qualifikationsphase eintreten.
Die Oberstufe an der Herzog-Ernst-Schule steht für ein Lernumfeld, das individuelle Entwicklung fördert, Orientierung bietet und vielfältige Perspektiven eröffnet – auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife.
Auf dieser Seite finden Sie:
- einen Überblick über die Struktur der Oberstufe,
- Informationen zur Kurswahl und Leistungsbewertung,
- aktuelle Termine und Fristen,
- sowie Einblicke in Projekte, Beratungsangebote und Schülererfahrungen.
Herzlich willkommen – wir begleiten euch auf dem Weg zum Abitur!
Struktur der Thüringer Oberstufe
| Oberstufenphase | Klassenstufe/ Kurshalbjahr |
|---|---|
| Einführungsphase | Klassenstufe 10 oder 11s |
| Qualifikationsphase | Klassenstufe 11 und 12 Kurshalbjahre Q1-Q4 |
| Abiturprüfungen | Nach Kurshalbjahr Q4 |
Die Einführungsphase (Klassenstufe 10/ 11S)
Die Einführungsphase bildet das verbindende Element zwischen der Sekundarstufe I und der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Sie dient dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Anforderungen des Kurssystems vertraut zu machen, grundlegende Arbeitstechniken zu vermitteln und individuelle Stärken und Interessen weiterzuentwickeln.
Neben dem Unterricht in den bekannten Fächern werden in der Einführungsphase auch neue Lernformate eingeführt, etwa die fachübergreifende Projektarbeit im Seminarfach. Hier erwerben die Jugendlichen erste wissenschaftspropädeutische Kompetenzen, die sie bis zur Seminarfacharbeit in der Qualifikationsphase weiter ausbauen.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Einführungsphase sind die Besonderen Leistungsfeststellungen (BLF) in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache. Sie dienen nicht nur der Leistungsüberprüfung, sondern haben auch eine beratende Funktion für die weitere Schullaufbahn. Die Ergebnisse fließen nicht in das Abitur ein, werden jedoch im Zeugnis der Einführungsphase dokumentiert.
Für Schülerinnen und Schüler der Sonderklasse 11s, die mit Realschulabschluss zur gymnasialen Oberstufe in die Klassenstufe 10 übertreten, gelten inhaltlich dieselben Maßgaben – allerdings in verdichteter Form innerhalb eines Schuljahres.
Die Qualifikationsphase (Klasse 11/12)
Die Qualifikationsphase umfasst zwei Schuljahre und ist in vier Kurshalbjahre (Q1 bis Q4) unterteilt. In dieser Zeit erbringen die Schülerinnen und Schüler ihre anrechnungsfähigen Leistungen für die Abiturprüfung.
Bereits vor Beginn der Qualifikationsphase treffen die Schüler:innen eine verbindliche Fächerwahl, bei der sie ihre individuellen Interessen und Stärken berücksichtigen. Sie wählen insgesamt drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurse) sowie sieben Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurse). Die Kurswahl muss dabei alle drei Aufgabenfelder der gymnasialen Oberstufe abdecken.
Die Leistungen in der Qualifikationsphase werden durch regelmäßige Klausuren, mündliche Beiträge und schriftliche Arbeiten bewertet. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Fachniveau. Zusätzlich fertigen alle Schüler:innen im Seminarfach eine Seminarfacharbeit mit Präsentation an – ein fächerübergreifendes Projekt, das Teil der Gesamtqualifikation ist.
Die Qualifikationsphase fördert vertiefte fachliche und methodische Kompetenzen und bereitet systematisch auf die zentralen Abiturprüfungen vor. Selbstständigkeit, Zeitmanagement und Ausdauer sind dabei wichtige Voraussetzungen für den schulischen Erfolg.
Abwesenheitsregelung Oberstufe (Klassen 11/12)
1. Krankmeldung bei Unterrichtsversäumnis
Am Tag des Fehlens ist die Abwesenheit bis spätestens 08:00 Uhr digital zu melden (verpflichtend per Nachricht an die Stammkursleitung und ggf. per Eintrag im digitalen Klassenbuch UNTIS durch die Sorgeberechtigten bzw. durch volljährige Schüler:innen).
Eine zusätzliche telefonische Krankmeldung im Sekretariat ist bei Abiturprüfungen verpflichtend.
2. Schriftliche Entschuldigung nach Rückkehr
Nach Rückkehr in die Schule ist die Entschuldigung innerhalb von drei Schultagen der Stammkursleitung vorzulegen.
3. Krankmeldung bei Klausuren und angekündigten Leistungsnachweisen
Für krankheitsbedingtes Fehlen an Tagen von Klausuren oder angekündigten anderen Leistungsnachweisen (AL), die in UNTIS vermerkt sind, gilt eine besondere Regelung. Diese Regelung geht der allgemeinen Krankmelde- und Entschuldigungsregelung vor.
• Die Krankmeldung muss am Tag des Leistungsnachweises bis spätestens 08:00 Uhr erfolgen.
• Die Meldung erfolgt an die betroffene Kurslehrkraft per UNTIS-Nachricht oder per E-Mail.
• Die Krankmeldung ist nur dann für den versäumten Leistungsnachweis wirksam, wenn zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung fristgerecht nachgereicht wird.
• Erst bei fristgerechter Krankmeldung und fristgerecht vorgelegter ärztlicher Bescheinigung gilt das Fehlen bei diesem Leistungsnachweis als entschuldigt.
• Nur in diesem Fall kann die versäumte Klausur bzw. der versäumte angekündigte Leistungsnachweis nach Gesundung an einem offiziell von der Schule festgesetzten Nachschreibetermin nachgeholt werden.
4. Nachschreibetermine
Nachschreibetermine werden durch die Schule festgesetzt. Die Teilnahme am festgesetzten Nachschreibetermin ist verpflichtend.
Für Nachschreibetermine gelten dieselben Anforderungen wie für den Haupttermin: fristgerechte Krankmeldung bis spätestens 08:00 Uhr bei der Kurslehrkraft sowie fristgerechte Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Ein Fehlen am Nachschreibetermin gilt nur unter diesen Voraussetzungen als entschuldigt.
5. Ärztliche Bescheinigung
Eine ärztliche Bescheinigung wird von der Schule angefordert bei längerer Krankheit (ab zehn Tagen) oder wiederholten Zweifelsfällen ab dem ersten Fehltag. Die Abgabe erfolgt innerhalb von drei Schultagen nach Rückkehr in die Schule.
Bei Klausuren und angekündigten, in UNTIS vermerkten Leistungsnachweisen ist die ärztliche Bescheinigung immer erforderlich. Sie ist innerhalb von drei Schultagen nach Rückkehr in die Schule vorzulegen.
Bescheinigungen, die ausschließlich über Telemedizin-Apps, reine Online-Fragebögen oder vergleichbare automatisierte Verfahren ohne nachvollziehbaren persönlichen ärztlichen Kontakt ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt.
6. Folgen bei Nichteinhaltung
Leistungsnachweise, die im Rahmen unentschuldigter Fehlstunden erhoben werden, können mit 0 Punkten bewertet werden.
Erfolgt an Tagen von Klausuren oder angekündigten, in UNTIS vermerkten Leistungsnachweisen keine fristgerechte Krankmeldung bis spätestens 08:00 Uhr oder wird die erforderliche ärztliche Bescheinigung nicht fristgerecht vorgelegt, gilt die Fehlzeit für diesen Leistungsnachweis als unentschuldigt.
Die versäumte Leistung wird dann als aus von der Schülerin bzw. dem Schüler zu vertretenden Gründen nicht erbracht gewertet und entsprechend mit 0 Punkten bewertet. Eine Nachschreibemöglichkeit besteht in diesem Fall nicht.
7. Unterricht vorzeitig verlassen
Das vorzeitige Verlassen des Unterrichts ist nur mit Abmeldung im Sekretariat möglich. Ohne Abmeldung entstehen unentschuldigte Fehlstunden.
8. Verspätung
Lehrkräfte vermerken Verspätungen in UNTIS und dürfen verspätete Schüler:innen des Raumes verweisen. Die Stunde gilt als unentschuldigt.
9. Möglichkeit einer Fachprüfung
Bei über 50 % Fehlzeiten kann im Einvernehmen mit der Schulleitung im begründeten Ausnahmefall der Leistungsstand auch durch eine Fachprüfung am Ende des Kurshalbjahres festgestellt werden.
10. Freistellung vom Unterricht
Bis einschließlich drei Unterrichtstage kann die Freistellung durch die Stammkursleitung genehmigt werden. Ab dem vierten aufeinanderfolgenden Fehltag sowie bei Fehltagen unmittelbar vor oder nach Ferien ist die Genehmigung der Schulleitung erforderlich.
Offizielle Informationsbroschüre zur Oberstufe
Detaillierte Informationen rund um Aufbau, Fächerwahl, Bewertung und Abiturvoraussetzungen in der gymnasialen Oberstufe finden sich in der offiziellen Broschüre des Thüringer Bildungsministeriums: