Mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe beginnt für unsere Schülerinnen und Schüler ein neuer Abschnitt schulischer Bildung – geprägt von individueller Schwerpunktsetzung, wachsender Eigenverantwortung und der gezielten Vorbereitung auf das Abitur.
An unserer Schule starten jährlich drei gymnasiale Klassen des Jahrgangs 10 in die Einführungsphase der Oberstufe. Darüber hinaus begrüßen wir auch Jugendliche, die bereits einen erfolgreichen Realschulabschluss erworben haben: Sie werden bei uns in der Sonderklasse 11s gezielt auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vorbereitet und können im Anschluss ebenfalls in die Qualifikationsphase eintreten.
Die Oberstufe an der Herzog-Ernst-Schule steht für ein Lernumfeld, das individuelle Entwicklung fördert, Orientierung bietet und vielfältige Perspektiven eröffnet – auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife.
Auf dieser Seite finden Sie:
- einen Überblick über die Struktur der Oberstufe,
- Informationen zur Kurswahl und Leistungsbewertung,
- aktuelle Termine und Fristen,
- sowie Einblicke in Projekte, Beratungsangebote und Schülererfahrungen.
Herzlich willkommen – wir begleiten euch auf dem Weg zum Abitur!
Struktur der Thüringer Oberstufe
Oberstufenphase | Klassenstufe/ Kurshalbjahr |
---|---|
Einführungsphase | Klassenstufe 10 oder 11s |
Qualifikationsphase | Klassenstufe 11 und 12 Kurshalbjahre Q1-Q4 |
Abiturprüfungen | Nach Kurshalbjahr Q4 |
Die Einführungsphase (Klassenstufe 10/ 11S)
Die Einführungsphase bildet das verbindende Element zwischen der Sekundarstufe I und der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Sie dient dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Anforderungen des Kurssystems vertraut zu machen, grundlegende Arbeitstechniken zu vermitteln und individuelle Stärken und Interessen weiterzuentwickeln.
Neben dem Unterricht in den bekannten Fächern werden in der Einführungsphase auch neue Lernformate eingeführt, etwa die fachübergreifende Projektarbeit im Seminarfach. Hier erwerben die Jugendlichen erste wissenschaftspropädeutische Kompetenzen, die sie bis zur Seminarfacharbeit in der Qualifikationsphase weiter ausbauen.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Einführungsphase sind die Besonderen Leistungsfeststellungen (BLF) in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache. Sie dienen nicht nur der Leistungsüberprüfung, sondern haben auch eine beratende Funktion für die weitere Schullaufbahn. Die Ergebnisse fließen nicht in das Abitur ein, werden jedoch im Zeugnis der Einführungsphase dokumentiert.
Für Schülerinnen und Schüler der Sonderklasse 11s, die mit Realschulabschluss zur gymnasialen Oberstufe in die Klassenstufe 10 übertreten, gelten inhaltlich dieselben Maßgaben – allerdings in verdichteter Form innerhalb eines Schuljahres.
Die Qualifikationsphase (Klasse 11/12)
Die Qualifikationsphase umfasst zwei Schuljahre und ist in vier Kurshalbjahre (Q1 bis Q4) unterteilt. In dieser Zeit erbringen die Schülerinnen und Schüler ihre anrechnungsfähigen Leistungen für die Abiturprüfung.
Bereits vor Beginn der Qualifikationsphase treffen die Schüler:innen eine verbindliche Fächerwahl, bei der sie ihre individuellen Interessen und Stärken berücksichtigen. Sie wählen insgesamt drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurse) sowie sieben Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurse). Die Kurswahl muss dabei alle drei Aufgabenfelder der gymnasialen Oberstufe abdecken.
Die Leistungen in der Qualifikationsphase werden durch regelmäßige Klausuren, mündliche Beiträge und schriftliche Arbeiten bewertet. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Fachniveau. Zusätzlich fertigen alle Schüler:innen im Seminarfach eine Seminarfacharbeit mit Präsentation an – ein fächerübergreifendes Projekt, das Teil der Gesamtqualifikation ist.
Die Qualifikationsphase fördert vertiefte fachliche und methodische Kompetenzen und bereitet systematisch auf die zentralen Abiturprüfungen vor. Selbstständigkeit, Zeitmanagement und Ausdauer sind dabei wichtige Voraussetzungen für den schulischen Erfolg.
Abwesenheitsregelung Oberstufe (Klassen 11/12)
- Krankmeldung:
Am Tag des Fehlens bis 08:00 Uhr digital melden (E-Mail an Stammkursleitung oder Eintrag im digitalen Klassenbuch UNTIS).
Sonderfall Klausur: Zusätzlich telefonische Abmeldung im Sekretariat bis 08:00 Uhr verpflichtend.
- Schriftliche Entschuldigung:
Nach Rückkehr in die Schule ist die Entschuldigung innerhalb von drei Schultagen der Stammkursleitung vorzulegen.
- Ärztliche Bescheinigung:
Wird von der Schule angefordert – bei Klausuren, längerer Krankheit (ab 4 Tagen) oder wiederholten Zweifelsfällen ab dem 1. Fehltag. Die Abgabe erfolgt ebenfalls innerhalb von drei Schultagen.
- Folgen bei Nichteinhaltung:
Leistungsnachweise, die im Rahmen unentschuldigter Fehlstunden erhoben werden, können mit 0 Punkten bewertet werden.
- Unterricht vorzeitig verlassen:
Nur mit Abmeldung im Sekretariat. Ohne Abmeldung: unentschuldigte Fehlstunden.
- Verspätung:
Lehrkräfte vermerken Verspätungen in UNTIS und dürfen verspätete Schüler:innen des Raumes verweisen. Die Stunde gilt als unentschuldigt.
- Möglichkeit einer Fachprüfung:
Bei über 50 % Fehlzeiten kann im Einvernehmen mit der Schulleitung im begründeten Ausnahmefall der Leistungsstand auch durch eine Fachprüfung am Ende des Kurs halbjahres festgestellt werden.
8. Freistellung vom Unterricht
Bis einschließlich drei Unterrichtstage kann die Freistellung durch die Stammkursleitung genemigt werden. Ab dem vierten aufeinanderfolgenden Fehltag sowie bei Fehltagen unmittelbar vor oder nach Ferien ist die Genehmigung der Schulleitung erforderlich.
Offizielle Informationsbroschüre zur Oberstufe
Detaillierte Informationen rund um Aufbau, Fächerwahl, Bewertung und Abiturvoraussetzungen in der gymnasialen Oberstufe finden sich in der offiziellen Broschüre des Thüringer Bildungsministeriums: